CBF Hessen fordert Novellierung des Hessischen Gleichstellungsgesetzes
Dreieich/Wiesbaden (FORUM) Die Landesarbeitsgemeinschaft der hessischen Clubs Behinderter und Ihrer Freunde (CBF Hessen) sieht dringenden Bedarf zur Novellierung des Hessischen Gleichstellungsgesetzes (HessBGG). Nach Auffassung des CBF Hessen fehlt dem HessBGG in seiner heutigen Fassung die nötige Handhabe, um verpflichtende Maßnahmen zu ergreifen, die der Inklusion und Gleichberechtigung von behinderten Menschen in Hessen dienlich wären. Das Gesetz tritt nach § 19 HessBGG mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. Vor der erneuten Eingabe in den Landtag gab das Hessische Sozialministerium den im Hessischen Behindertenbeirat organisierten Verbänden die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu den praktischen Erfahrungen mit dem Gesetz zu nehmen und vorhandene Änderungsvorschläge anzuzeigen.
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In einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden der SPD, Bündnis90/Die Grüne und Die Linke fordert der CBF Hessen die programmatische Mehrheit im Hessischen Landtag dazu auf, Bürgerinnen und Bürgern mit Handicaps, die gemeinsam mit ihren Freunden und Angehörigen rund 40% der hessischen Bevölkerung stellen, gemäß der UN-Konvention für Rechte behinderter Menschen eine uneingeschränkt selbstbestimmte, gleichberechtigte und barrierefreie Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen. "Bis zum heutigen Tage ist es noch keinem politischen Lager gelungen, mit einer Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneten eine neue Hessische Landesregierung zu wählen. Dessen ungeachtet ist ein politischer Stillstand angesichts der dringenden behindertenpolitischen Themen nicht hinnehmbar", erklärt Tom Korb, Vorstandssprecher der CBF Hessen. "Inhaltliche Übereinstimmungen, die sich aus dem elf Punkte umfassenden Fragenkatalog des CBF Hessen ergeben, müssen fraktionsübergreifend für Gesetzesinitiativen genutzt werden".
Dem Hessischen Gleichstellungsgesetz, das mit Stimmen der CDU im Dezember 2004 verabschiedet wurde, stellt der CBF Hessen ein schlechtes Zeugnis aus. "In der vorliegenden Fassung betreibt das HessBGG reine Symbolpolitik, die wirksame Regelungen verhindert. Das Hessische Gleichstellungsgesetz stellt Menschenrechte unter Finanzierungsvorbehalt und steht im Widerspruch zum Verfassungsauftrag des Grundgesetzes", beanstandet Korb. So kritisiert der CBF Hessen den Ausschluss der Kommunen aus dem HessBGG, was dem Gesetz die nötige Handhabe entzieht, um vor Ort erforderliche Maßnahmen zur Inklusion und Gleichberechtigung von behinderten Menschen zu ergreifen. Ferner stehen die in Abschnitt 2 und 3 des HessBGG aufgeführten Bestimmungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie der Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit fast ohne Ausnahme unter Finanzierungsvorbehalt und beinhalten keine Fristen zur Umsetzung. "Vor diesem Hintergrund verpufft auch das Werkzeug der Zielvereinbarungen wirkungslos. Sie bieten Städten und Gemeinden - insbesondere denen, wo ohnehin kaum Bereitschaft besteht, auf eine barrierefreie Umwelt zu achten - keinen Anreiz zum Umbau", berichtet Korb.
Mit der Mehrheit der Stimmen von rot-rot-grün könnte zumindest der Ausschluss der Kommunen aus dem HessBGG noch vor Ablauf des Gesetzes im Dezember 2009 gestrichen werden. "Der von SPD, Bündins90/Die Grünen und Die Linke getragene Beschluss zur Abschaffung der Studiengebühren war ein erster Schritt in die richtige Richtung", so Korb im Brief an die Fraktionsvorsitzenden. "Haben Sie den Mut, auch andere Fehlentwicklungen des Kabinetts Koch zu korrigieren und eine zukunftsweisende und moderne Behindertenpolitik in Hessen zu ermöglichen". Selbstverständlich sind auch die bürgerlichen Parteien im Hessischen Landtagtag dazu eingeladen, die Fehlentwicklungen der letzten Dekade zu korrigieren und für die Reform des Hessischen Gleichstellungsgesetzes zu stimmen.
"Mit dieser Änderung ist der Reformbedarf allerdings noch nicht gedeckt. Durch den Ablauf des HessBGG ist es vielmehr möglich, als erstes Bundesland ein Gleichstellungsgesetz zu erarbeiten, das sich an der UN-Konvention für den Rechten behinderter Menschen orientiert", stellt Korb fest. Dieses Vertragswerk ist die erste Menschenrechtsnovelle des 21. Jahrhunderts und wurde von der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich mitgestaltet. Nach der Sommerpause soll die am 30. März 2007 unterzeichnete UN-Konvention in das Parlament eingebracht und auf Länderebene diskutiert werden. Eine Ratifizierung der Konvention ist für Anfang 2009 geplant.
"Die Bürger- und Menschenrechte behinderter Menschen werden durch diese Konvention nicht nur festgeschrieben, sondern erheblich gestärkt", betont Korb. Davon ausgehend, dass sich der Begriff der Behinderung ständig weiterentwickelt und entsteht, wenn Barrieren Menschen mit Handicaps an der vollen Teilnahme am gesellschaftlichen Leben hindern, bekennen sich Vertragsstaaten der UN-Konvention u.a. zu einem klaren Handlungsauftrag zur Umsetzung einer umfassenden Barrierefreiheit und zu einem aktiven Abbau der gesellschaftlichen Diskriminierung und Vorbehalten gegenüber Menschen mit Beeinträchtigungen.
"In diesem Geiste fordert der CBF Hessen die sinngemäße Übernahme des Artikels 2 der UN-Konvention in hessisches Recht und die Beseitigung aller Klauseln, die den Rechten von Menschen mit Behinderungen entgegenstehen, widersprechen oder durch Konjunktive aufweichen", sagt Korb und verweist auch auf die aktive Mitarbeit der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) bei der Erarbeitung der Konvention. "Wir hoffen, dass sich diese Arbeitsstruktur auch in Hessen etabliert. Der CBF Hessen unterstützt jede Initiative, welche die Gleichberechtigung und Stärkung behinderter Menschen zum Ziel hat."